Die-Versicherer

Für wen ist die private Krankenversicherung gedacht?

Privat versichern dürfen sich nur Beamte, Selbstständige oder Studenten sowie Angestellte, die mit ihrem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. 2021 und 2022 liegt diese Grenze bei 64.350 Euro brutto jährlich. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Prämie, allerdings nur bis zum Höchstsatz eines gesetzlich Versicherten. 2021 und 2022 sind das rund 385 Euro.

Nicht jeder, der sich laut Gesetz privat versichern kann, sollte das auch tun. Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben, denn die Rückkehr in das Solidarsystem ist nicht einfach. Daher sollten Sie einen Wechsel vorher gut durchrechnen. Wenn Sie in die PKV wechseln könnten, aber nicht möchten, können Sie sich in einer gesetzlichen Kasse freiwillig versichern.

Im Gegensatz zu gesetzlichen Kassen dürfen sich private Krankenversicherungen ihre Kunden aussuchen und daher auch ablehnen, zum Beispiel, wenn diese eine Vorerkrankung haben. Nur in den Basis- und Standardtarifen mit stark eingeschränkten Leistungen müssen die Privaten unabhängig von der Gesundheit jeden aufnehmen, der nicht in der GKV versicherungspflichtig ist oder schon einmal privat versichert war.

Wird die private Krankenversicherung im Alter teurer?

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Gehalt, sondern nach Alter und Gesundheit sowie den Leistungen der Versicherung. Für jeden Versicherten ist ein eigener Beitrag fällig, also auch für Ehepartner und Kinder. Für einen guten Tarif musst man etwa mit 500 bis 600 Euro im Monat rechnen. Eine Familienversicherung in der GKV ist meist günstiger.

Während junge, gesunde Menschen oft noch geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, steigen sie in der Privatversicherungen im Alter oft um ein Vielfaches. Zwar legen die Unternehmen einen Teil der Beiträge der Versicherten zurück. Diese Altersrückstellungen decken allerdings nur einen Teil der Kosten, die im Laufe der Jahre durch höhere Ausgaben für die Versicherten und den medizinischen Fortschritt entstehen. Auch in der Rentenphase, wenn das Einkommen geringer ist, steigen die Beiträge weiter.

Viele private Krankenversicherungen bieten Tarife mit Selbstbeteiligung an, um den Beitrag zu senken. Versicherte übernehmen dabei ihre Gesundheitskosten bis zum vereinbarten Betrag selbst, dafür zahlen sie geringere Beiträge. Die Höhe des Eigenanteils sollte allerdings gut überlegt sein, denn Sie können die Selbstbeteiligung in der Regel nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung senken.

Sie sind in der Zwischenzeit krank geworden, haben beispielsweise Bluthochdruck oder ein Rückenleiden, dann können Sie die Selbstbeteiligung nicht mehr ohne Weiteres reduzieren. Angestellte profitieren von der Ersparnis durch eine Selbstbeteiligung außerdem weniger als Selbstständige, da sie sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber teilen, die Selbstbeteiligung aber komplett alleine zahlen.

Können sich die Leistungen der Versicherung ändern?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für alle Versicherten und wird im Rahmen von Reformen des Gesundheitssystems immer wieder angepasst oder eingeschränkt. Es ist also nicht sicher, welche Leistungen die GKV in Zukunft übernimmt. In den vergangenen Jahren hat die Politik zum Beispiel die Erstattung von rezeptfreien Medikamenten abgeschafft und Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt.

Hingegen können vertraglich vereinbarte Leistungen in der privaten Krankenversicherung nicht im Nachhinein gestrichen, allerdings auch nicht so einfach ergänzt werden. Während die gesetzlichen Krankenversicherungen durch die Anpassungen auf den medizinischen Fortschritt reagieren können, sind einige Tarife in der PKV auf den Status quo beschränkt, zum Beispiel, wenn es eine abgeschlossene Liste gibt, welche Hilfsmittel (dazu zählen etwa Prothesen, aber auch Beatmungsgeräte) erstattet werden.

Was in den Bedingungen nicht steht, wird auch in Zukunft nicht bezahlt. Mehr Leistungen sind nur durch einen Wechsel in einen anderen Tarif möglich. Hürden sind dann aber immer eine Gesundheitsprüfung und möglicherweise Risikoaufschläge.