Zu vergleichen, welche Behandlungen gesetzliche und private Krankenversicherungen bezahlen, ist schwierig. Denn in der PKV gibt es keinen festen Leistungskatalog, sondern zahlreiche unterschiedliche Tarife. So kann jeder Privatversicherte nach seinen individuellen Wünschen Art und Umfang der Leistungen zusammenstellen. Durch entsprechende Vertragsbausteine kann man beispielsweise dafür sorgen, dass die Kasse die Kosten übernimmt für Behandlungen beim Heilpraktiker, umfassenden Zahnersatz und Kieferorthopädie oder Kuraufenthalte.
Manchmal leisten private Versicherungen mehr als die gesetzlichen Krankenkassen – aber nicht immer. Bei längerem Verdienstausfall, beispielsweise infolge einer Krankheit oder in der Elternzeit, bietet die Gesetzliche den besseren Schutz. Auch in der Psychotherapie oder bei Reha und Kuren leistet die gesetzliche Krankenversicherung oft mehr als gute PKV-Tarife. Mit Zusatzleistungen und Wahltarifen greifen viele gesetzliche Kassen Leistungen auf, die sonst nur die privaten Versicherer bezahlen.
Leistungsstandards in beiden Systemen
GKV | PKV | ||
Arzt | |||
Auswahl | nur Ärzte mit Kassenzulassung | freie Arztwahl | |
Abrechnung | direkt mit der Kasse | Patient zahlt Rechnung selbst und lässt sich die Kosten anschließend von der Versicherung erstatten | |
Arzneimittel | 10 % Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente (mind. 5 €, max. 10 €), keine Erstattung rezeptfreier Arzneimittel | meist vollständige Kostenerstattung aller Arzneimittel, möglicherweise fällt eine Selbstbeteiligung an | |
Psychotherapie | Kostenübernahme für zugelassene Therapien, je nach Behandlung max. 300 Sitzungen, Genehmigung nötig | ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt vom Tarif ab, meist auf wenige Sitzungen beschränkt (20 – 30 pro Jahr) | |
Hilfsmittel (Rollstühle, Prothesen etc.) | Kostenübernahme für Hilfsmittel aus einem Verzeichnis, das laufend überarbeitet wird, 10 % Zuzahlung (mind. 5 €, max. 10 €) | oft eingeschränkter Hilfsmittelkatalog, der nicht angepasst wird, häufig eingeschränkter Erstattungsumfang | |
Klinik | |||
Krankenhaus | Einweisung in die nächstgelegene geeignete Klinik | freie Krankenhauswahl, Privatklinik je nach Tarif möglich | |
Unterbringung | in der Regel Mehrbettzimmer | meist Einbett- oder Zweibettzimmer, in wenigen Tarifen Mehrbettzimmer | |
Behandlung | diensthabender Arzt | Chefarzt, in wenigen Tarifen diensthabender Arzt | |
Zuzahlung | 10 € pro Tag für max. 28 Tage im Jahr | keine | |
Zahnarzt | |||
Behandlung | vollständige Kostenübernahme der Grundversorgung (z. B. Amalgamfüllungen), Zuschuss zu teureren Füllungen/Inlays | keine Beschränkung auf Grundversorgung, zahlt je nach Tarif 50 % bis 100 % der Kosten | |
Zahnersatz | zahlt Zuschuss von 60 % der Grundversorgung (bei vollständigem Bonusheft max. 75 %), restliche Kosten z. B. für Inlays/Implantate muss Patient selbst tragen | keine Beschränkung auf Grundversorgung, zahlt je nach Tarif 50 % bis 100 % der Kosten, oft mit Summenbegrenzung, Implantate je nach Tarif | |
Verdienst- Ausfall | |||
Krankengeld | ab 43. Tag 70 % des Bruttoverdienstes bzw. max. 90 % netto, auch bei krankem Kind, Sonderregeln für freiwillig Versicherte | Beginn und Höhe der Zahlung nach Vereinbarung, kein Geld bei Erkrankung des Kindes | |
Mutterschutz | max. 13 €/Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, Arbeitgeber stockt auf bis zum Nettogehalt, Sonderregeln für freiwillig Versicherte | max. 210 € Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt, je nach Tarif Krankentagegeld | |
Elternzeit | Beitragsfreiheit, Sonderregeln für freiwillig Versicherte | meist keine Beitragsfreiheit |
Ärzte bekommen für Privatpatienten mehr Geld
Privatversicherte sind gern gesehene Patienten, denn Mediziner können über die PKV höhere Honorare abrechnen. Während Ärzte von der GKV je nach Art der Diagnose ein pauschales Honorar erhalten, erstattet die Privatversicherung abhängig von Schwierigkeit und Zeitaufwand einen mehrfachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Falls die PKV Teile der Rechnung nicht bezahlt, bekommt der Mediziner trotzdem sein Geld, und zwar vom Patienten.
Können Privatversicherte den Anbieter wechseln?
Während gesetzlich Versicherte im Prinzip jederzeit von einer zur anderen Krankenkasse wechseln können, ist ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine andere meist nicht sinnvoll. Theoretisch können Privatversicherte auch einen anderen Anbieter wählen, doch dann verlieren sie einen Großteil ihrer Altersrückstellungen. Daher ist es wichtig, gleich zu Beginn einen Tarif mit guten Leistungen zu wählen.
Wem die private Krankenversicherung zu teuer geworden ist, der kann versuchen, seinen Beitrag zu senken, indem er bei seiner Versicherung in einen günstigeren Tarif wechselt. Rät Ihnen ihr Vermittler, das Versicherungsunternehmen zu wechseln, ist er wahrscheinlich auf die Abschlussprovision für den neuen Vertrag aus.
Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, bei seinem Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Nur in Ausnahmefällen ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Der Gesetzgeber hat hohe Hürden gesetzt, damit gesunde Gutverdiener nicht in jungen Jahren die PKV wählen und dann, um Geld zu sparen, im Alter in die GKV wechseln.
Für Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, ist der Wechsel zum Beispiel nahezu unmöglich – selbst bei Arbeitslosigkeit. Vor einem Eintritt in die PKV sollten Sie deshalb genau prüfen, ob Sie sich die Beiträge langfristig leisten können.